Ziele des Projekts
Einleitung
Soziale und besonders organisierte Gewalt ist eine der zerstörerischsten Kräfte, die auf die Gesundheit und Lebensqualität von Individuen und Gruppen sowie auf die Zivilgesellschaft im Allgemeinen einwirken. Die internationalen Maßstäbe des UN „Handbuchs für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe“ haben deshalb die achtsame Interaktion mit und Unterstützung von Überlebenden in rechtlichen Verfahren, sowie die Dokumentation, Überwachung und strafrechtliche Verfolgung, welche zu Prävention und Rehabilitation führen, zum Ziel.
Allerdings ist sich das Fachpersonal im Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen meist der Existenz des Istanbul-Protokolls nicht bewusst oder kennt sich damit nur ungenügend aus. Das Istanbul-Protokoll ist zu umfassend und bietet keine spezifische didaktische Strategie und keine ausreichend Genauigkeit, um tatsächlich eine direkte Anwendung zu erlauben. Ebenso bietet es keine landesspezifischen Anpassungen, die nötig wären, um es anwendbar zu machen. Das Konsortium leistet der starken Nachfrage von WMA- und UN-Gremien Folge und stellt in einem Beispielcurriculum Materialien zur Verfügung, die diesen Bedürfnissen entsprechen.
Ziele
Das Hauptziel ist es, Fachpersonal im Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen in die Lage zu versetzen, eines der Hauptanliegen im Schutz Einzelner vor Folter anzugehen: Eine effektive Dokumentation, die Beweise für Folter und Misshandlung zu Tage fördert, sodass Täter für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden können und der Gerechtigkeit genüge getan werden kann.
Die spezifischen Ziele, um dieses Anliegen zu erreichen, sind:
- Fachkräfte auf das Istanbul-Protokoll aufmerksam zu machen, sie im Umgang damit zu qualifizieren und ihnen die Fähigkeit zu geben, eine professionelle Dokumentation von Gewalt durchzuführen, um diese an rechtliche Netzwerke und Institutionen zu melden.
- einen realistischen, barrierefreien, an den Arbeitsablauf anpassbaren, flexiblen und tragfähigen Lehrplan sowie Lehrmaterialen zur Verfügung zu stellen.
- das Istanbul-Protokoll zu einem Alltagsinstrument im europäischen Gesundheits- und Rechtswesen sowie in europäischen Asylverfahren zu machen.
- interdisziplinäre und kollaborative Ansätze (COLE) zu verwenden, um das Bedürfnis der Nutzer nach einer Verbindung von rechtlichen und gesundheitlichen Netzwerken zu einem einheitlichen Prozess zu erfüllen.